AGB
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AG VEBO GmbH für Geschäftskunden
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AG VEBO GmbH (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote von AG VEBO GmbH an Geschäftskunden. Als Geschäftskunden gelten Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuelle Fassung der AGB, die unter www.AG Vebo.de einsehbar ist und die die AG VEBO GmbH dem Geschäftskunden auf Wunsch übermittelt. Von diesen AGB abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch AG VEBO GmbH.
2.
Der Vertrag zwischen AG VEBO GmbH und dem Kunden kommt in jedem Fall nur auf Grundlage der schriftlichen Auftragsbestätigung von AG VEBO GmbH zustande. Angebote der AG VEBO GmbH sollen den Vertragsschluss nur vorbereiten; sie sind unverbindlich und nicht bindend. Die Auftragsbestätigung von AG VEBO GmbH ist auch dann alleinige Vertragsgrundlage, wenn AG VEBO GmbH die Bestellung oder das Angebot oder ein Angebots- oder Bestellformular, das der Geschäftskunde unterschreibt, vorbereitet hat. Die Übermittlung der Auftragsbestätigung kann per elektronische Nachricht (E-Mail), Fax oder Brief erfolgen.
Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der AG VEBO GmbH durch Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass die fehlende Selbstbelieferung nicht von AG VEBO GmbH zu vertreten ist. Kommt der Vorbehalt zum Tragen, wird AG VEBO GmbH den Kunden unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten.
Ein Angebot oder eine Bestellung des Bestellers kann AG VEBO GmbH innerhalb von zwei Wochen ab Zugang annehmen. Eine Verpflichtung zur Annahme des Angebots oder der Bestellung besteht nicht, auch dann nicht wenn AG VEBO GmbH das Angebot oder die Bestellung vorbereitet hatte.
Der Geschäftskunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung unverzüglich auf ihre Übereinstimmung mit seiner Bestellung oder seinem Angebot hin zu überprüfen.
3.
Geringe Abweichungen gegenüber den Produktangaben in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind. Hierzu zählen auch mögliche natur- bzw. werkstoffbedingte Farbabweichungen bei Leder, Holz, Stoffbezügen und Rattan. Besonders bei Holzmöbeln müssen wir uns Farbabweichungen wegen der unterschiedlichen Strukturen und Farben der Hölzer und der Verarbeitungstechnik ausdrücklich vorbehalten, insbesondere deshalb, weil die die Modelle zum Teil von unterschiedlichen Lieferanten produziert werden. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Reklamation, oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Mündliche Auskünfte und Zusagen von AG VEBO GmbH, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind in keinem Fall eine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer.
Die Abbildung der Produkte im Online-Shop oder im Katalog kann von ihrem tatsächlichen Aussehen (Farbe, Größe etc.) abweichen. Die Abbildungen im Online-Shop oder im Katalog sind daher unverbindlich. Um Unklarheiten bezüglich unterschiedlicher Farbauswahl zu verhindern kann der Kunde – und AG VEBO GmbH empfiehlt dies – sich vor Vertragsschluss Farb- und Ausfallmuster auf eigene Kosten zusenden lassen.
Eine Nachkaufgarantie in Bezug auf die Gleichheit von Farbe, Dekoren, Ausführung und Maßen kann nicht gewährt werden.
Die Ware wird in der Regel unmontiert geliefert. Aufstellung bzw. Montage der Ware ist im Preis nicht enthalten. Sie ist Sache des Käufers, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
4.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart versendet AG VEBO GmbH die Ware an den vom Kunden benannten Ort. Die Lieferung erfolgt bei Paketlieferung bis zur Haustüre, ansonsten frei Bordsteinkante oder frei an Rampe. Entladung ist Sache des Käufers. Sollte für die Anlieferung und Entladung der Ware der Einsatz eines Fahrzeuges mit einer Hebebühne erforderlich werden, so kann diese zusätzliche Leistung von AG VEBO GmbH weiterberechnet werden. Bei Anlieferungen auf Messen können zusätzliche Kosten anfallen (z.B. Übergaben an den Messespediteur). Diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers und werden nachträglich berechnet.
Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Falls der Versand ohne Verschulden von AG VEBO GMBH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Soweit vereinbart ist, dass der Käufer die Ware selbst abholt, hat der Käufer den Transport selbst zu organisieren und trägt der Käufer insbesondere die Kosten der Transportverpackung selbst. In diesem Fall geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer oder die den Transport für den Käufer ausführende Person auf den Käufer über.
Der Käufer hat Verkaufsverpackungen für einen ggf. notwendigen Rücktransport für eine angemessene Zeit aufzubewahren. Danach ist er verpflichtet, Verpackungsmaterial unter Beachtung der hierfür geltenden Gesetze zu entsorgen.
AG VEBO GmbH ist nicht zum Abschluss einer Transportversicherung verpflichtet.
5.
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd und beginnen mit Eingang bei AG VEBO GmbH des gesamten Rechnungsbetrages bei Lieferung gegen Vorkasse bzw. der gesamten Anzahlung bei Lieferung gegen Anzahlung. Soweit auf Vorkasse oder Anzahlung verzichtet wurde, ist Beginn das Datum der Auftragsbestätigung der AG VEBO GmbH. Soweit derartige Lieferfristen und Liefertermine in der Auftragsbestätigung nicht genannt sind, ist die Lieferzeit abhängig von der jeweiligen Warengruppe und Verfügbarkeit und beträgt in der Regel ca. 1 bis 6 Wochen. AG VEBO GmbH ist nicht verpflichtet, den exakten Liefertag zu avisieren. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. AG VEBO GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Leistungen.
Bei Lieferverzögerungen, die AG VEBO GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder ähnlicher Umstände, ist AG VEBO GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. In diesem Fall können beide Vertragspartner nur dann von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über den Liefertermin bzw. die Lieferfrist hinaus geführt hat.
Konnte die Ware aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht angeliefert werden oder hat der Käufer in irgendeiner Form seine Mitwirkungspflicht bei der Annahme verletzt, stehen AG VEBO GmbH die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere kann AG VEBO GmbH die Kosten für eine dann erforderliche Zwischenlagerung der Ware vom Spediteur verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der in einer ersten Mahnung gesetzten Frist zur Abnahme der Waren ist AG VEBO GmbH berechtigt, alle aus diesem Rechtsgeschäft entstandenen und entstehenden Kosten und Zinsen dem Käufer zu berechnen. Hierzu zählen beispielsweise zusätzlich entstandene Versand- oder Rückholkosten.
Der Käufer verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, Richtigkeit der Artikel und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Hierzu zählen auch Beschädigungen an der Transportverpackung. Werden Schäden oder Fehlmengen festgestellt, muss der Käufer diese auf dem Frachtbrief und Lieferschein vermerken und vom Frachtführer bestätigen lassen. Nach Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf versteckte Transportschäden und Bruch hin zu überprüfen. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Käufer unverzüglich AG VEBO GmbH benachrichtigen. Die Meldung muss innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Die Transportverpackung ist vom Käufer für einen eventuellen Rücktransport aufzubewahren. Holt der Käufer die Ware selbst ab, gilt die Sendung ab Übergabe Lager AG VEBO GmbH als empfangen. § 377 HGB und nachfolgende Ziffer 7 bleiben unberührt.
6.
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für handelsübliche Standardverpackung sind in den Preisen enthalten. Alle Preise gelten ab dem von AG VEBO GmbH gewählten Auslieferungslager im Inland zuzüglich tatsächlich anfallender Versandkosten. Dies gilt auch dann, wenn die Versandkosten in der Auftragsbestätigung noch nicht spezifiziert werden. Bei Lieferungen ins Ausland und auf deutsche Inseln ist eine Angabe der Versandkosten in der Auftragsbestätigung in der Regel noch nicht möglich. Der Kunde wird in diesem Fall die Versandkosten bei info@vebo.at vorab anfragen. Die Versandkosten werden in diesem Fall separat berechnet.
Bei Lieferungen in Länder, die nicht Mitglieder der EG sind, trägt der Käufer etwa anfallende Zölle und Einfuhrsteuern.
Soweit nicht anders vereinbart, schuldet der Käufer Vorauskasse.
Soweit Nachnahmelieferung vereinbart wird, schuldet der Käufer eine Nachnahmegebühr in Höhe von 2 % des Rechnungsbetrages, mindestens
jedoch 30,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Rechnungen von AG VEBO GmbH sind 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.
Bestellungen, die Sonderanfertigungen oder individuell auf Wunsch des Käufers gefertigte Waren (Polsterungen und Lackierungen und dergleichen) beinhalten, die dementsprechend nicht zum Standard- oder Lagerprogramm zählen, erfordern nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine – ja nach Einzelfall zu vereinbarende – Anzahlung. In diesen Fällen beginnt die Produktion nach Eingang der Anzahlung.
Die bei nicht einlösbaren (zurückgegangenen) Lastschriften entstandenen Bankgebühren werden dem Kunden zusätzlich zu einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 20,00 zuzügl. MwSt. berechnet. Bei Stornierungen von Aufträgen durch den Kunden, die nur mit dem Einverständnis von AG VEBO GmbH möglich sind und die eine Rücküberweisung nach sich ziehen, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2% des Warenwertes netto, mindestens jedoch 50,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt in Abzug gebracht oder berechnet. Der zu erstattende Betrag wird an den Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Datum der Gutschrift erstattet.
Der Käufer kann nur wegen solchen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von AG VEBO GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7.
Mängelrügen nach § 377 HGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Auf Verlangen von AG VEBO GmbH wird der Käufer eine Dokumentation des Mangels oder des Schadens mittels Bildmaterial (z.B. Digitalfoto) übermitteln und eine Prüfung der Sache auf Mangelhaftigkeit ermöglichen. Wird die als mangelhaft gerügte Kaufsache zur Prüfung zu AG VEBO GmbH transportiert, dann trägt AG VEBO GmbH die Kosten für den Transport nur dann, wenn sich der Mangel der Kaufsache bestätigt.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach Ablauf von einem Jahr ab Ablieferung der Sache.
Setzt der Käufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung wegen Mängeln, so ist AG VEBO GmbH nach seiner Wahl zur Beseitigung der Mängel oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Ersatzteilen, soweit ihre Montage für den Kunden nicht unzumutbar ist. Nach dem zweiten Fehlschlagen der Nacherfüllung oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Lieferung AG VEBO GmbH schriftlich mitzuteilen. Transportschäden sind unverzüglich zu melden (siehe § 3). Andere Mängel sind AG VEBO GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer es, AG VEBO GmbH einen Mangel fristgerecht mitzuteilen, so ist jede Mängelhaftung hierfür ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und oder Rügepflichten des § 377 bleiben unberührt. Der Käufer ist vor Durchführung der Mängelhaftung verpflichtet, AG VEBO GmbH die Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten, und zwar nach Wahl von AG VEBO GmbH entweder beim Käufer oder bei AG VEBO GmbH. AG VEBO GmbH kann auch die Dokumentation des Mangels oder des Schadens mittels Bildmaterial (z.B. Digitalfoto) verlangen. Verweigert der Käufer die Überprüfung oder die Bilddokumentation, dann wird AG VEBO GmbH von der Mängelhaftung frei. Findet eine Prüfung des reklamierten Gegenstandes bei AG VEBO GmbH statt, so trägt AG VEBO GmbH die Transportkosten, sofern sich die Mangelhaftigkeit des Gegenstandes bestätigt. Die Kosten für selbständig vorgenommene Nachbesserungen werden, soweit nicht ausdrücklich mit AG VEBO GmbH vereinbart, von AG VEBO GmbH nicht übernommen. Die Mängelhaftung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse nach Gefahrübergang oder Bedienungsfehler oder einen fehlerhaften Zusammenbau im Fall der Selbstmontage von Möbeln entstehen. Die Mängelhaftung kann ebenso nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung zurückzuführen sind. Mängelhaftung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer eigenmächtige Veränderungen an der Sache vorgenommen hat, sowie bei Mängeln infolge zweckentfremdeter Verwendung oder bei Nichtbeachtung der Montage- und Benutzungsanleitungen, sowie der Produktinformationen und Pflegehinweise, die dem Produkt beigelegt sind oder auf unserer Website abrufbar sind. Bei konstruktiven Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die weitere Nutzung der Ware zu unterlassen. .
8.
AG VEBO GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund geltend gemacht werden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AG VEBO GmbH, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit AG VEBO GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
AG VEBO GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern AG VEBO GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
AG VEBO GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht wird oder soweit eine zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz gegen AG VEBO GmbH sind ausgeschlossen.
9.
Ein Kauf auf Probe nach § 454 BGB liegt nur vor, wenn dies ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Die vorstehenden Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch für den Kauf auf Probe. Entscheidet der Käufer bei einem Kauf auf Probe, die Kaufsache nicht zu kaufen, ist er verpflichtet, die Kaufsache in unversehrtem Zustand originalverpackt und für AG VEBO GmbH fracht- und verpackungskostenfrei am Sitz von AG VEBO GmbH zurückzugeben. Hat der Käufer die Kaufsache selbst montiert, kann vereinbart werden, dass er gegen Zahlung der Kosten für Demontage und Neuverpackung die Kaufsache in montiertem Zustand zurückgeben kann. Die Kosten für Demontage und Neuverpackung werden pauschal mit 50 % des Warenwertes angesetzt. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die Kosten tatsächlich geringer sind. Soweit der Kaufpreis bereits gezahlt ist, erhält der Käufer / Kunde nach ordnungsgemäßem Eingang der Kaufsache eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises, ggf. abzüglich der Kosten für Demontage und Neuverpackung. Der zu erstattende Betrag wird an den Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Wareneingang bei AG VEBO GmbH erstattet.
10.
Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis von AG VEBO GmbH erfolgen. Sonderanfertigungen oder individuell auf Wunsch des Käufers gefertigte Waren werden von AG VEBO GmbH grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen. Soweit AG VEBO GmbH ihr Einverständnis für eine Warenrücksendung, die nicht zu Reklamationsretouren zählt, erteilt hat, trägt der Käufer die Kosten für Verpackung und Versand der Warenrücksendung. AG VEBO GmbH erstattet dem Käufer den Kaufpreis abzüglich aller Transportkosten und Kosten, die mit der Rücknahme der Waren verbunden sind, entweder als Zahlung oder durch Erteilung einer Gutschrift. Bei Beschädigungen oder Abnutzungen der Ware wird der zu erstattende Betrag entsprechend gemindert. Die Erstattung an den Kunden erfolgt innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Wareneingang bei AG VEBO GmbH. Die Gefahr geht mit Wareneingang bei AG VEBO GmbH auf AG VEBO GmbH über.
11.
AG VEBO GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ist der Käufer Kaufmann, gelten folgende ergänzenden Regelungen: Das Eigentum an der Vorbehaltsware geht erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Käufer über. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Insbesondere ist er nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Nur wenn die Vorbehaltsware nicht zur Nutzung im eigenen Unternehmen des Käufers bestimmt ist, sondern im Rahmen eines vom Käufer betriebenen Handels erworben wurde, darf der Käufer die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von AG VEBO GmbH an AG VEBO GmbH ab. AG VEBO GmbH nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung jederzeit frei widerruflich ermächtigt. Die Befugnis von AG VEBO GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich AG VEBO GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann AG VEBO GmbH verlangen, dass der Käufer die Abtretung der Forderungen an deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. AG VEBO GmbH ist jedenfalls berechtigt, die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die AG VEBO GmbH abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von AG VEBO GmbH hinweisen. Ist der Käufer mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf der Käufer in keinem Falle mehr über die Vorbehaltsware verfügen. AG VEBO GmbH ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder, sofern noch nicht geschehen, die Befugnis des Käufers zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. AG VEBO GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit sie noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
12.
AG VEBO GmbH wird den Käufer von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Käufer AG VEBO GmbH von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und AG VEBO GmbH alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
13.
AG VEBO GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes beachten. Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beauftragten Unternehmen weitergegeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
AG VEBO GmbH
Tržaška c. 133 - VIČ
SI - 1000 LJUBLJANA
Geschäftsführer: Vesel Boštjan
Sitz der Gesellschaft: SI - 1000 LJUBLJANA
Registrierungsnummer: 5558924
Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister : 29. 7. 1996
Aktienkapital: 10.000,00 €
Kontonummer : SI56 90.672-0000418519 , Post Bank von Slowenien, d . d .
Ust-IdNr.: SI 23373334